Tarife

Die Tarife werden jährlich in der Generalversammlung von den Mitgliedern der Verein des Lycée Français International de Zurich (ALFIZ) festgelegt, die das Budget für das kommende Schuljahr abstimmen. Es sind also die Eltern, die ihre Kinder am LFIZ einschulen, die über die Höhe der Schulgebühren entscheiden, auf Vorschlag des Verwaltungsrats der ALFIZ.

Die Tarife für das folgende Jahr werden im Februar nach ihrer Validierung in der Generalversammlung veröffentlicht.

Jeder Anmeldungs- oder Wiederanmeldungsantrag beinhaltet die vollständige und uneingeschränkte Zustimmung zu den für das betreffende Jahr geltenden finanziellen Bedingungen sowie zu den Statuten des Vereins wie auch zu allen seinen Anwendungsbestimmungen, den anderen vom Verwaltungsrat verabschiedeten Regelungen und/oder den am LFIZ geltenden Bestimmungen. Wir laden Sie ein, diese sorgfältig zu lesen.

Tarife 2025-2026 LFiZ


Um Ihre Schulgebühren zu schätzen:

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Falls ein Problem bestehen bleibt oder Sie Fehlfunktionen feststellen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Hinweis: Beachten Sie, dass dieser Rechner, obwohl die Simulation eine gute Schätzung liefert, nur als Orientierungshilfe dienen soll. Die gültigen Tarife sind die auf unserer Website angegebenen. Die Genauigkeit des auf dieser Website generierten Dokuments ist rechtlich nicht bindend und kann dem LFIZ nicht entgegengehalten werden.

Ansprechpartnerin

Anne BLANC

Buchhalterin

+41 (0) 43 555 03 68
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Schulstipendien

Die Agentur für französisches Schulwesen im Ausland (AEFE, Agence pour l’Enseignement Français à l’étranger auf Französisch) kann französischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland eine Schulbeihilfe gewähren. Diese Hilfe kann die Schulgebühren ganz oder teilweise abdecken.
Die Anträge werden während der konsularischen Räte im Frühling und Herbst geprüft. Die AEFE entscheidet über die Zuteilung der Schulstipendien nach Stellungnahme der halbjährlichen Nationalen Stipendienkommission (CNB, Commision Nationale des Bourses auf Französisch), im Rahmen des für die betreffende Schulkampagne zugeteilten Budgets.

Erforderliche Voraussetzungen

1

Bedingungen hinsichtlich Einkommen und Vermögenslage.

2

Die französische Staatsangehörigkeit besitzen und im Konsularbezirk Zürich wohnen.

3

Beim französischen Generalkonsulat in Zürich angemeldet sein: für Stipendiaten mit Kindern zwingend erforderlich.

4

Im Kalenderjahr des Schulbeginns mindestens  3 Jahre alt sein.

5

Eine Abmeldebescheinigung von der Caisse d’Allocations Familiales des letzten französischen Wohnsitzes vorlegen (für Familien mit vorherigem Wohnsitz in Frankreich).

Ansprechpartner

Consulat général de France

Signaustrasse 1 - 8008 Zurich

+41 (0) 43 547 80 41
zurich.consulfrance.org